Der Westen berichtet heute darüber, das die rot-grüne Minderheitsregierung in NRW die Hürden für Volksentscheide in NRW senken möchte. Wir Piraten finden so etwas natürlich sehr gut, da wir die direkte Demokratie auf unseren Fahnen stehen haben. Aber wie würde denn bei uns im Kreis Soest so etwas derzeit überhaupt aussehen?
Ein Einwohnerantrag ist die Eingabe an den Rat der Gemeinde, das dieser sich mit einer bestimmten Angelegenheit beschäftigen möge, die in seinen Aufgabenbereich fällt. Hierzu werden 5% Unterstützungsunterschriften benötigt, in unserem Kreis wären das beispielsweise 2.429 Unterschriften in der Stadt Soest, in Warstein 1.372 und in Lippstadt gar 3.348 Unterschriften samt Geburtsdatum und Anschrift. Und das nur dafür, das sich der Stadtrat mit der Angelegenheit beschäftigt.
Noch schwieriger wird es, ein tatsächliches Bürgerbegehren zu starten. Hier gibt es eine Staffelung, für uns relevant sind nur folgende:
- bis 10.000 Einwohner: 10 %
- bis 20.000 Einwohner: 9 %
- bis 30.000 Einwohner: 8 %
- bis 50.000 Einwohner: 7 %
- bis 100.000 Einwohner: 6 %
Will heissen: In Soest würden 3.401, in Warstein 2.195 und in Lippstadt 4.017 Unterschriften benötigt. Zu Bedenken ist weiterhin das die innere Organisation, der Haushalt und der Bebauungsplan nicht von diesem Antrag betroffen sein dürfen und das der Antrag einen Vorschlag für die Kostendeckung enthält. Sollte der Rat dann dem Begehren nicht entsprechen, kommt es zu einem Bürgerentscheid, bei dem wiederum mindestens 20% der Bürger abstimmen müssen – also 9.715 Soester, 5.486 Warsteiner oder 13.390 Lippstädter, die an einem Stichtag zur Wahl gehen müssen.
Der Rat selbst kann übrigens einen Antrag zum Ratsbürgerentscheid ausloben, allerdings wird dazu eine 2/3 Mehrheit benötigt. Das ist also leider eher unwahrscheinlich. Wir können also einer Änderung dieser Regelungen eigentlich nur positiv entgegensehen.






